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Ermittlung der oberen Hörgrenze und der Verschmelzungsfrequenz der unteren Hörgrenze

Die Hörgrenzen werden mit Hilfe eines Sinusgenerators und eines Kopfhörers bestimmt. Die obere Hörgrenze variiert altersabhängig zwischen 20 und 5 kHz. Bei Überschreitung der unteren Hörgrenze verschmelzen die Einzelgeräusche zu einem kontinuierlichen tiefen Ton. Diese Verschmelzungsfrequenz liegt unabhängig vom Alter bei 16 bis 20 Hz.

Artikel-Nr.Artikelbezeichnung
P0819000Verschmelzungsfrequenz und obere Hörgrenze
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