Ermittlung der oberen Hörgrenze und der Verschmelzungsfrequenz der unteren Hörgrenze
Die Hörgrenzen werden mit Hilfe eines Sinusgenerators und eines Kopfhörers bestimmt. Die obere Hörgrenze variiert altersabhängig zwischen 20 und 5 kHz. Bei Überschreitung der unteren Hörgrenze verschmelzen die Einzelgeräusche zu einem kontinuierlichen tiefen Ton. Diese Verschmelzungsfrequenz liegt unabhängig vom Alter bei 16 bis 20 Hz.
| Artikel-Nr. | Artikelbezeichnung |
|---|---|
| P0819000 | Verschmelzungsfrequenz und obere Hörgrenze |




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