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Bestimmung der Brennwerte von Nahrungsmitteln

Zur Bestimmung der Heizwerte fester Brennstoffe (Steinkohle, Koks, Braunkohle, Torf, Holz, etc.) verwendet man 0,5 bis 1 g Stücke der handelsüblichen Ware. Holz und Torf müssen luftgetrocknet, Steinkohle, Koks und Braunkohle trocken gelagert sein. Zur Untersuchung der Brennwerte fester Nahrungsmittel verwendet man 0,5 bis 1 g der "Trockenmasse" des betreffenden Lebensmittels (Brot, Fleisch, gekochtes Eiklar, etc.). Für die Bestimmung der Heizwerte von Gasen (Erdgas, Ethan, Propan, Butan, etc.) benötigt man jeweils etwa 500 ml dieses Gases, das in einem Gasometer gespeichert wird. Die Verbrennung des jeweils zu untersuchenden Stoffes erfolgt in einem Sauerstoffstrom mit einem Überschuss an Sauerstoff, um die vollständige Verbrennung zu gewährleisten. Feste Stoffe werden im Brennraum des Kalorimetereinsatzes auf einer thermisch isolierrenden Unterlage plaziert und mit Hilfe einer Zündflamme (Verbrennungslanze mit Butankartusche) entzündet. Die Sauerstoffzufuhr erfolgt über die Verbrennungslanze. Gase werden mit Hilfe der Verbrennungslanze, die tief in den Verbrennungsraum des Kalorimetereinsatzes hineinsgeschoben wird, verbrannt. Aus der jeweils verbrannten Menge der Substanz und der mit dem Kalorimeter gemessenen Wärmemenge, die bei der Reaktion freigesetzt wird, lassen sich die Heizwerte und Brennwerte berechnen.

Artikel-Nr.Artikelbezeichnung
P1224100Bestimmung der Brennwerte von Nahrungsmitteln
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